Steuerberaterin / Diplom-Kauffrau Meike Hühn
 

Der Mindestlohn

Zum 1.10.2022 wurde der Mindestlohn von 10,45 € auf 12,00 € pro Stunde angehoben. Niedrigere Löhne sind nur erlaubt, wenn entsprechender Tarifvertrag dies vorgibt oder eine Ausnahme (z.B. Auszubildende) vorliegt.

WICHTIG: Der Mindestlohn gilt auch für Mini-Jobber! Das bedeutet, das gesamte Gehaltsgefüge Ihres Unternehmens muss überprüft werden! Anbei finden Sie eine entsprechende Checkliste.

Außerdem kommen auf Arbeitgeber zusätzliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu! Auch alle Arbeitgeber, die nur Minijobber / Aushilfen beschäftigen, sind verpflichtet, den Beginn, das Ende sowie die Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren und mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren. 

Dies gilt völlig branchenunabhängig, jedoch nicht für Mini-Jobs in privaten Haushalten.

 Hinweise:

  • Die Arbeitsmappe dient allein der Dokumentation von Arbeitszeiten. Ein Export der Daten in ein Lohnabrechnungsprogramm ist nicht möglich.

  • Nach welchen Kriterien die Zollverwaltung bzw. die Sozialversicherungsprüfer im Rahmen der neuen Mindestlohn-Gesetzgebung prüfen werden, ist derzeit noch offen. Änderungen bleiben deshalb vorbehalten.

  • Wenn Sie beim Ausfüllen des Fragebogens eine Sicherheitswarnung erhalten, fehlen u. U. die Herausgeberzertifikate der DATEV auf Ihrem Rechner. Bitte installieren Sie in diesem Fall die kostenfreien Herausgeberzertifikate der DATEV

  • Falls Sie die Arbeitsmappe bearbeiten möchten, heben Sie den Blattschutz auf. Gehen Sie auf die Registerkarte Überprüfen | Blattschutz aufheben. Das Passwort ist: Mindestlohn. Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, aktivieren Sie den Blattschutz wieder: Überprüfen | Blatt schützen. Vergeben Sie dann ein Passwort Ihrer Wahl.